Einladung zur JHV und Anhang zur geplanten Ordnungsänderungen

Liebe Freunde des Schwaneyer Schießsports, es ist wieder soweit. Unsere diesjährige Jahreshaupversammlung steht am 11.11.2023 um 19:30 im kleinen Teil der Schützenhalle an. Auch dieses mal möchten wir euch gern mitteilen, wie das letzte Jahr im Schießkeller gelaufen ist und brauchen eure Meinungen zu einigen Ordnungsänderungen, die ihr euch im Vorfeld bereits hier unten in der Tabelle anschauen könnt. Alle Tagesordnungspunkte, sowie die zur Wahl stehenden Vorstandsposten findet ihr auf der Einladung.
 

Wir freuen uns auf einen schönen gemeinsamen Abend mit euch.
Euer Schießsport-Vorstand.

 

Aktuell gültige Ordnung

Ordnung mit geplanten Änderungen
(gelb markiert)

§ 1 - Mitgliedschaft

[…] Neben den ordentlichen Mitgliedern gibt es fördernde Mitglieder,
ie nicht am laufenden Schießbetrieb teilnehmen und nicht stimmberechtigt sind.
 

 

§ 1 - Mitgliedschaft

[…] Neben den ordentlichen Mitgliedern gibt es fördernde Mitglieder,
die nicht am laufenden Schießbetrieb teilnehmen und nicht stimmberechtigt sind.
Personen, die sich um den Schießsport oder die Abteilung besondere Verdienste erworben haben,
können auf Vorschlag des Vorstandes und durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannten werden. Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet und haben zu den Veranstaltungen der Abteilung freien Eintritt.

§ 4 - Mitgliederversammlung

Am Ende eines jeden Jahres wird eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Schießmeister der Schießsportabteilung oder ein anders von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied ruft die Versammlung ein und leitet diese.
[…]  

§ 4 - Mitgliederversammlung

Am Ende eines jeden Jahres wird eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Schießmeister der Schießsportabteilung oder ein anders von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied ruft die Versammlung ein und leitet diese. Die Einladung hat min. 7 Tage vor der Versammlung schriftlich, als Aushang oder elektronisch zu erfolgen.
[…]

§ 5 - Vorstand

Der Schießmeister wird im Wahlzyklus des Bataillons-vorstandes in der Generalversammlung des Bataillons gewählt. In der Mitgliederversammlung der Schießsportabteilung wird er allerdings mittels einer Wahl dem Bataillon vorgeschlagen und erst in der Generalversammlung des Bataillons endgültig bestätigt oder abgelehnt. Wird der Vorschlag in der Generalversammlung des Bataillons abgelehnt, so soll der 2. Schießmeister die Aufgaben des Schießmeisters übernehmen, bis ein neuer Vorschlag auf der nächsten Mitgliederversammlung an die General-versammlung des Bataillons gerichtet werden kann. Als Schießmeister der Schießsportabteilung kann gemäß § 9 der Satzung der St. Sebastian Schützenbruderschaft Schwaney nur ein männliches Mitglied der Schießsport-abteilung vorgeschlagen werden, welches am Tag der nächsten Generalversammlung des Bataillons das 18. Lebensjahr vollendet hat.
[…]

§ 5 - Vorstand

Der Schießmeister wird ausschließlich von der Mitgliedersammlung der Schießsportabteilung vorgeschlagen und auf vier Jahre gewählt. In der Mitgliederversammlung der Schießsportabteilung wird er allerdings mittels einer Wahl dem Bataillon vorgeschlagen und erst in der Generalversammlung des Bataillons endgültig bestätigt oder abgelehnt. Wird der Vorschlag in der Generalversammlung des Bataillons abgelehnt, so soll der 2. Schießmeister die Aufgaben des Schießmeisters übernehmen, bis ein neuer Vorschlag auf der nächsten Mitgliederversammlung an die General-versammlung des Bataillons gerichtet werden kann. Als Schießmeister der Schießsportabteilung kann gemäß § 9 der Satzung der St. Sebastian Schützenbruderschaft Schwaney nur ein männliches Mitglied der Schießsportabteilung vorgeschlagen und gewählt werden, welches am Tag der nächsten Generalversammlung des Bataillons das 18. Lebensjahr vollendet hat.
[…]

§ 8 - Inkrafttreten

Diese Ordnung wurde am 09. Oktober 2021 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach der Genehmigung des Bataillonsvorstandes der St. Sebastian Schützenbruderschaft Schwaney in Kraft. Sie löst die Ordnung vom 05. Dezember 2015 ab.

§ 8 - Inkrafttreten

Diese Ordnung wurde am 11. November 2023 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach der Genehmigung des Bataillonsvorstandes der St. Sebastian Schützenbruderschaft Schwaney in Kraft. Sie löst die Ordnung vom 09. Oktober 2021 ab.

 

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